Leitung

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) hat der Rat der Stadt Dorsten auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr, einen Leiter der Feuerwehr und zwei Stellvertreter bestellt. Die Stellvertreter wurden durch den Bürgermeister ernannt und in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Unsere Feuerwehr verfügt über eine ständig besetzte Feuerwache. Der Leiter der Hauptamtlichen Wache in Dorsten ist zugleich Leiter der Feuerwehr.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Leiter und stellvertretenden Leiter beträgt sechs Jahre.

Feuerwehreinsatz In Der Großstadt