Ausbildung im Rettungsdienst 

Die Feuerwehr der Stadt Dorsten bildet an ihrer staatliche anerkannten Lehrrettungswache in Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Rettungsfachschule regelmäßig neue Mitarbeiter_innen im Rettungsdienst aus. Der Karriereweg im Rettungsdienst der Feuerwehr Dorsten beginnt mit der Qualifizierung zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin. Nach erlangener Erfahrung im Krankentransport und Rettungsdienst besteht die Möglichkeit, bei entsprechender Eignung, die 3-jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin zu absolvieren. Anschließend ist, bei entsprechender Eignung, ein Wechsel in das Beamtenverhältnis als Brandmeisteranwärter bzw. Brandmeisteranwärterin möglich. 

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter erfolgt gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer des Landes Nordrhein-Westfalen (RettAPrVO NRW). Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Monate und umfasst im ersten Ausbildungsabschnitt eine 240-stündige (6- Wochen) theoretische Ausbildung. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Aufgaben vermittelt. Im zweiten Teil der Ausbildung absolvieren die Lehrgangsteilnehmenden ein 80-stündiges (2-Wochen) Klinikpraktikum. Den dritten Ausbildungsteil stellt das 160-stündige (4 Wochen) Rettungswachen Praktikum an unserer Lehrrettungswache dar. Im Praktikum müssen die Teilnehmenden an mindestens 40 Einsätzen, davon 20 Notfalleinsätzen als Praktikant_in mitwirkend teilgenommen haben. Den vierten und letzten Ausbildungsteil stellt die Abschluss- und Prüfungswoche dar.

 

Lehrgangsvorraussetzungen 

• Vollendung des 18. Lebensjahres 

• Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung 

• Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, sowie eine Erklärung, dass gegen den Lehrgangsteilnehmer weder ein staatsanwaltliches Ermittlungs-verfahren noch Strafverfahren anhängig und auch in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden ist 

• Aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung, nicht älter als ein Jahr 

 

Download

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW)  

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin erfolgt gemäß des Gesetzes über den Beruf der Notfallsa-nitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Not-fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowie der Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung findet in der kreiseigenen Rettungsfachschule, der Rettungsschule Vest gGmbH statt. Die Ausbildung geht über drei Jahre und wird mit den staatlichen Examen vor dem staatlichen Prüfungsausschuss abgeschlossen. Die Ausbildungsabschnitte finden abwechselnd in der Schule, an unserer Lehrrettungswache oder im Krankenhaus statt. Insgesamt werden mindestens 1920 Stunden an der Schule, 1960 Stunden an der Lehrrettungswache und 720 Stunden im Krankenhaus absolviert.

 

Download

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz – NotSanG)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen

Sie haben weitere Fragen zur Ausbildung im Rettungsdienst? Wir sind gerne für Sie da! 

Leiter Praxisanleitung / Aus- und Fortbildung RD
Björn Klattig

bjoernklattig_fw_900px

Kontaktdaten

E-Mail-Adresse: Björn Klattig
Telefon Durchwahl: (02362) 66 3219
Telefon Melde- und Führungskopf: (02362) 66 3280