Vorbeugender Brandschutz

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie können selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen.

 

Aufgaben einer Brandmeldeanlage

  • Entstehende Brände möglichst früh erkennen. Die Branderkennung selbst erfolgt durch im Gebäude verteilte automatische Brandmelder oder Handfeuermeldern. Sie dienen der manuellen Auslösung eines Feueralarms.
  • Die Feuerwehr informieren.
  • Personen, die sich im Gebäude befinden, warnen. Zum Beispiel durch optische und akustische Signalgeber wie Blitzleuchten und Sirenen.
  • Brandschutzeinrichtungen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen, Brand- und Feuerschutztüren) automatisch ansteuern.
  • Der Feuerwehr den Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes ermöglichen.

 

Sachverhalte zur Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage

  • Baurechtliche Forderung
  • Vereinbarung mit dem Versicherer
  • Besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers.
  • Eine baurechtliche Forderung kann sich aus der Sonderbauverordnung ergeben.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Dorsten.

Feuerwehrpläne

Für bestimmte bauliche Anlagen und Gebäude besonderer Art oder Nutzung sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erforderlich. Feuerwehrpläne dienen in erster Linie den Einsatzleitern der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in Ihrem Objekt und verbessern eventuell entscheidend die Beurteilung der Schadenslage. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat darüber hinaus den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Der Einsatzleiter kann sich den entsprechenden farbigen Plan aus einem Schrank in der Fahrzeughalle entnehmen und schon auf der Anfahrt zum Einsatzort einen ersten Überblick verschaffen. Des Weiteren befinden sich alle vorhandenen Pläne in digitaler Ausführung auf einem Tablett im Einsatzleitwagen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Dorsten.

Feuerwehrschlüsseldepot

Das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) dient der Feuerwehr zum zügigen, gewaltfreien und kontrollierten Zugang zu brandgefährdeten Gebäuden und Geländen.

Die Feuerwehr Dorsten unterscheidet zwei Feuerwehrschlüsseldepots

  • Das Feuerwehrschlüsseldepot als Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Bei einem Alarm wird zunächst nur die vordere Tür des FSD freigegeben. Im Inneren des FSD befindet sich eine zweite Tür, die nur mit der Feuerwehrschließung geöffnet werden kann. Für den Fall, dass die Feuewehr während eines Einsatzes Zugang zum Gebäude oder Gelände benötigt, obwohl die Brandmeldeanlage nicht ausgelöst hat, befindet sich in der Nähe des FSD ein Freischaltelemet (FSE), mit dem Brandmeldeanlage ausgelöst werden kann. Damit einhergehend öffnet sich dann auch die Klappe des FSD. Ein unbemerkter oder unkontrollierter Zugang über das Schlüsseldepot durch unberechtigte Personen ist ausgeschlossen, da jede Art von Manipulation umgehend ein Sabotage-Alarm auslöst.
  • Ist ein FSD nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage, ist dieses mit der Feuerwehrschließung zu öffnen. Diese dient lediglich dazu, den Zugang zum Gelände zu ermöglichen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Dorsten.

Feuerwehreinsatz In Der Großstadt

Brandsicherheitswachen

Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und Gefährdung einer größeren Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstätten, wird durch die Feuerwehr Dorsten eine Brandsicherheitswache gestellt.

Jede Veranstaltung ist mindestens 4 Wochen vor Beginn bei der Abteilung Vorbeugender Brandschutz anzuzeigen. Für jede Veranstaltung wird die Stärke und die Ausstattung der Feuerwehr im Einzelfall festgelegt.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Dorsten.

Feuerwehreinsatz In Der Großstadt

Brandschutzerziehung- und Aufklärung

Aufgabe der Brandschutzerziehung- und Aufklärung

Im Rahmen der Brandschutzerziehung wird Kindern und Jugendlichen das richtige Verhalten bei einem Brand, das richtige Absetzen von Notrufmeldungen, der gewissenhafte Umgang mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und Maßnahmen zur Brandverhütung beigebracht.

Im Rahmen der Brandschutzaufklärung sollen Unterweisungen für Lehrkräfte bzw. betriebliche Mitarbeiter in der Theorie und Praxis, den Umgang mit Feuerlöschern das richtige Verhalten im Brandfall vermitteln.

Ziele der Brandschutzerziehung- und Aufklärung

  • Erkennen und Beurteilen von Brandgefahren
  • Beurteilung der Wirkung von Feuer und Rauch
  • Kenntnisse über Brandschutzeinrichtungen
  • Alarmierung der Feuerwehr bei Feuer und Unglücksfällen
  • Kenntnisse über geeignete Verhaltensweise bei einem Brand

 

Die Brandschutzerziehung- und Aufklärung wird durch Mitarbeiter der Wachabteilung II organisiert. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Dorsten.

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