Führungsorganisation

Es gibt nur wenige Ursachen für Schadenereignisse, die sich zeitlich ankündigen. Ausnahmen hiervon sind beispielsweise Unwetterwarnungen. So haben fast alle Schadenlagen ihren Ausgangspunkt in den Notrufen 112 oder 110. In der täglichen Gefahrenabwehr treffen an der Schadenstelle zunächst die Feuerwehr und der Rettungsdienst, die Polizei ein. Durch die tägliche Praxis sind die örtlichen Einsatzkräfte im Umgang miteinander trainiert. Die Feuerwehr hat bei ihren Einsätzen die Aufgabe, auf der Basis meist lückenhafter Informationen, eine oder gleichzeitig mehrere Gefahren zu bekämpfen. Insbesondere gilt es, die eigenen Einsatzkräfte möglichst wirkungsvoll an meist unbekannten Orten und bei nicht vollständig bekannten oder erkundetem Schadenumfang einzusetzen.

Der Einsatzleiter muss daher die Lage schnell erfassen und sie beurteilen. Die Feuerwehr Dorsten unterhält die Führungsdienste A, B und C.

Der A-Dienst ist die oberste Führungsebene der Feuerwehr Dorsten.

Diese Funktion wird nach einem festgelegten Dienstplan durch den Amtsleiter und Leiter der Feuerwehr, dem stellv. Amtsleiter, den stellvertretenden Leitern der Feuerwehr und ausgewählten Feuerwehrbeamten des gehobenen Dienstes sichergestellt. Der A-Dienst übernimmt in der Regel die Einsatzleitung an der Einsatzstelle bei größeren Lagen.

Der B-Dienst ist Verbandsführer.

Er rückt in das gesamte Stadtgebiet aus und übernimmt die Einsatzleitung bei Einsätzen mit mindestens zwei Löschzügen und besonderen Lagen. Die Kollegen des gehobenen Dienstes übernehmen rotierend nach einem festgelegten Dienstplan diese Funktion an allen Tagen im Jahr. Als Führungsmittel dienst ihnen der Einsatzleitwagen 1 (ELW).

Dieser ist zusätzlich mit einem Fahrer bzw. Führungsgehilfen besetzt.

Der C-Dienst ist Fahrzeugführer auf dem Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 (HLF) der hauptamtlichen Wache mit der Qualifikation Gruppenführer hauptamtlich (B III). Er rückt in das gesamte Stadtgebiet aus und übernimmt in der Regel die Einsatzleitung bei Einsätzen bis zu zwei Löschzügen.

Diese Funktion wird von dem diensthabenden Wachkoordinator der Wachabteilungen I, II oder III gestellt.