Bei Eintreffen der Feuerwehr hatte in einer Wohnung im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses ein Rauchwarnmelder ausgelöst. Ein Brandgeruch konnte gegen ersten Meldungen allerdings nicht wahrgenommen werden. Nach dem gewaltsamen Öffnen der Wohnung durch das Türöffnungswerkzeug konnte der Melder ohne ein Schadensmerkmal deaktiviert werden. […]